Wochenticket Blütenviertel Caputh Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für

sämtliche Leistungen von Coworking Blütenviertel Caputh ein Angebot der Heimat2 GmbH,

nachfolgend: Coworking Blütenviertel Caputh, die diese gegenüber ihren Nutzern /

Vertragspartnern erbringt.

(2) Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer (Freiberufler,

Selbständige oder Gewerbetreibende – auch juristische Personen), aber

auch an Privatkunden sowie Vereine, Parteien und

Gemeindeveranstaltungen. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch

Nutzer oder Kunde genannt.


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Coworking Blütenviertel Caputh, ist die Bereitstellung von Coworkingplätzen, Meetingräumen und

Veranstaltungsräumen in den als Coworking-Space bezeichneten

Räumlichkeiten am Standort Kirschanger 4, 14548 Schwielowsee,

einschließlich der Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der angebotenen

Leistungen.Coworking Blütenviertel Caputh, erbringt darüber hinaus weitere

Servicedienstleistungen wie Überlassung der Räumlichkeiten für

Veranstaltungen sowie Organisation von Catering, Schulungen und Events.

(2) Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit

bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder

bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise gelten

jeweils in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

(3) Die Büroarbeitsplätze sind auf Wunsch mit Schreibtisch, Bürostuhl,

Stromanschluss und WLAN ausgestattet.

(4) Der Nutzer ist ohne ausdrückliche Erlaubnis von Coworking Blütenviertel Caputh

nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen,

insbesondere, sie weiterzuvermieten.

(5) Der Zugang zu dem von Coworking Blütenviertel Caputh betriebenen Standort,

Kirschanger 4, 14548 Schwielowsee, ist für die Nutzer während der

allgemeinen Öffnungszeiten möglich, sofern nicht anders verabredet. Es

gelten jeweils die aktuellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage

(www.heimat2.com) eingesehen werden können.

(6) Nutzer erhalten pro Arbeitsplatz oder pro Team (je nach Vereinbarung)

einen persönlichen Schlüssel / Zugangsmedium und haben mit diesem

Zugang zum Coworking Blütenviertel Caputh sowie zu den Toiletten im UG zu den allgemeinen

Öffnungszeiten, sofern nicht anders verabredet. Der Verlust eines

Schlüssels ist unverzüglich Coworking Blütenviertel Caputh zu melden.


§ 3 Unzulässige Nutzung

(1) Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag

ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art

und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder

sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder

Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die

Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der

im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen,

Kettenbriefen, SPAM EMail, oder sonstige Art von unerwünschten

Nachrichten oder Werbung;

b. Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder

sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der

Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen in und

außerhalb des Coworking Spaces;

c. Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder

sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die

bereitgestellte Infrastruktur;

d. Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Bewegtbild,

Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von

geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer

ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige

Schadsoftware enthalten;

f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

g. Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und

Anwendung der Services und Infrastruktur;

h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern,

insbesondere auch deren EMail Adressen, ohne deren Zustimmung.


§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit Buchung der gewählten Leistung vor Ort gibt der Nutzer ein

verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der

Vertragsschluss erfolgt erst mit Annahme des Angebots durch Coworking Blütenviertel Caputh.

(2) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es

steht Coworking Blütenviertel Caputh frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss

eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen

Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich,

die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an

den Beginn eines Monats gebunden.

(5) Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatsletzter dabei

jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des

Vertragsschlusses entspricht.


§ 5 Tarife, Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Nettopreise ausschließlich der jeweils gültigen

gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die ausdrücklich

genannten Dienstleistungen. Darüber hinaus gehende

Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die

jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Coworking Blütenviertel Caputh.

(2) Sofern der / die KundIn Verbraucher – wenn der Zweck der georderten

Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – hat er/sie Coworking Blütenviertel Caputh darüber zu benachrichtigen, damit der Anbieter ihm die

Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer mitteilen kann.

(3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, es sei denn

es wurde etwas Anderes schriftlich vereinbart. Soweit die Zahlung

monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich

um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der

nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

(4) Eine Mieterhöhung muss dem Kunden mindestens 8 Wochen vor

Inkrafttreten von Coworking Blütenviertel Caputh mitgeteilt werden. Dem Kunden

steht in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(5) Die Zahlung ist im Voraus fällig und wird per SEPA Lastschriftmandat

eingezogen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


§ 6 Kündigung

(1) Der Vertrag über die Mitgliedschaft ist unbefristet. Die

Mindestvertragslaufzeit für den Nutzungsvertrag beträgt einen Monat,

soweit nicht anders festgehalten (außer Tages- und Wochentickets).

(2) Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages

liegt u.a. dann vor, wenn sich der Nutzer mit der Zahlung in Höhe eines

Monatsbeitrages für die von ihm gebuchten Leistungen (ohne Extras) in

Verzug befindet. Im Übrigen gilt § 543 BGB.

(3) Coworking Blütenviertel Caputh widerspricht einer Fortsetzung des

Nutzungsvertrages für den Fall, dass dieser durch Kündigung wirksam

beendet worden ist, so dass sich das Nutzungsverhältnis nicht unbefristet

fortsetzt (§ 545 BGB).


§ 7 Vertragsdurchführung

(1) Die technische Peripherie (z. B. Laptop, Desktop-PC) ist frei wählbar,

sofern sie andere Nutzer im Haus nicht stört und keinen über normale

Bürogebäude hinausgehenden Stromverbrauch verursacht. Bohrungen in

Wände oder sonstige bauliche Veränderungen sind untersagt.

(2) local:work Wandlitz stellt dem Nutzer die vertraglich geschuldete

Möblierung und Ausstattung der Büros und/oder Arbeitsplätze sowie

technische Gegenstände (z.B. Projektoren) zur Verfügung. Der Nutzer hat

keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter

Ausstattungsgegenstände bzw. technischer Maschinen.

(3) Für den Fall, dass der Kunde die Büroeinrichtung beschädigt, hat er den

entstandenen Schaden auszugleichen. Das gilt unabhängig vom Kriterium

der Fahrlässigkeit, es sei denn der Schaden entsteht im Rahmen

ordnungsgemäßer Benutzung.

(4) Veranstaltungen mit mehr als vier Personen während und außerhalb

der Bürozeiten bedürfen einer ausdrücklichen Erlaubnis durch Coworking Blütenviertel Caputh.

(5) Die wohnungsmäßige Benutzung des Büros (z. B. Übernachtungen) ist

ausgeschlossen.

(6) Die Weitergabe eines Büroschlüssels bedarf einer ausdrücklichen

Erlaubnis durch Coworking Blütenviertel Caputh.

(7) Die jeweils gültige Community-Ordnung sowie weitere Regeln und

Schutzkonzepte sind zu beachten. Eine Kommunikation dieser Regeln

erfolgt über die Coworking Blütenviertel Caputh-Membersoftware und hängt in ihrer aktuellen

Fassung im Eingangsbereich aus.

(8) Für den Schutz der Arbeitsgeräte, Büromaterialien und -unterlagen vor

Diebstahl und Zerstörung ist der Kunde selbst verantwortlich. Local:work

Wandlitz übernimmt keine Haftung für das Eigentum und die Sicherheit

der Arbeitsgeräte, weiteren Gegenständen und Unterlagen des Kunden.

Sensible geschäftliche Dokumente und Unterlagen dürfen nicht

unverschlossen gelagert werden.

(9) Sollte es durch Veranstaltungen auf der Community-Fläche zu

Beeinträchtigungen bei der Nutzung von Flex-Desk Plätzen kommen,

bietet Coworking Blütenviertel Caputh alternative, flexible Arbeitsplätze an. Etwaige

Veranstaltungen werden mit einer angemessenen Frist angekündigt.


§ 8 Nutzungsverhalten im Internet und Identitätsfeststellung

(1) Der Nutzer hat durch den Gebrauch des Internets jede Haftung und

Verantwortlichkeit von Coworking Blütenviertel Caputh bei Rechtsverletzungen zu

vermeiden.

(2) Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme hat Coworking Blütenviertel Caputh das

Recht, die Identität des Nutzers zu prüfen und festzuhalten. Sollte es von

Seiten des Nutzers zu Rechtsverletzungen kommen, hat dieser local:work

Wandlitz etwaige Schäden, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, zu

ersetzen. Coworking Blütenviertel Caputh behält sich für diesen Fall zudem die fristlose

Kündigung vor.


§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) In allen Fällen, in denen Coworking Blütenviertel Caputh im geschäftlichen Verkehr

aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum

Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Coworking Blütenviertel Caputh nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder

Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die

Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner

regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und Garantien. Die Haftung ist

jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden

beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen

Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn,

Coworking Blütenviertel Caputh fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der Nutzer hat die Mietsache nebst Ausstattung und alle zur Verfügung

gestellte Geräte und Maschinen pfleglich zu behandeln.

(2) Der Nutzer hat sämtliche Schlüssel oder andere Zugangsmedien an

Coworking Blütenviertel Caputh nach Ende des Nutzungsvertrages zurückzugeben.


§ 11 Hinweis zur Datenverarbeitung

(1) Coworking Blütenviertel Caputh wird die Vorschriften über den Datenschutz nach

dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen

Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der/die Nutzende erklärt sich mit der Speicherung der für die

Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern

einverstanden. Der/die Nutzende willigt ferner in die Übermittlung

seiner/ihrer zur Bonit.tsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein

Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Coworking Blütenviertel Caputh

sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem/der Nutzenden steht das Recht zu, obige Einwilligung jederzeit mit

Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB von Coworking Blütenviertel Caputh, die auf gesetzlichen oder sonstigen hoheitlichen Maßnahmen

sowie auf Auslegungszweifeln beruhen, gelten als vom Nutzer anerkannt,

wenn der Nutzer nach Mitteilung der Änderung nicht innerhalb einer Frist

von zwei Wochen nach Erhalt der veränderten AGB seine Ablehnung

gegenüber Coworking Blütenviertel Caputh angezeigt hat. Ansonsten gilt die

Zustimmung des Nutzers als erteilt. Auf diese Folge wird local:work

Wandlitz den Nutzer im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Eberswalde.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft oder ganz oder teilweise

unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall

verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen oder

lückenhaften Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die,

soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum

Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Blütenviertel Caputh Coworking diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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