Wochenticket Blütenviertel Caputh
Geschäftsbedingungen und Konditionen
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Leistungen von Coworking Blütenviertel Caputh ein Angebot der Heimat2 GmbH,
nachfolgend: Coworking Blütenviertel Caputh, die diese gegenüber ihren Nutzern /
Vertragspartnern erbringt.
(2) Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer (Freiberufler,
Selbständige oder Gewerbetreibende – auch juristische Personen), aber
auch an Privatkunden sowie Vereine, Parteien und
Gemeindeveranstaltungen. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch
Nutzer oder Kunde genannt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Coworking Blütenviertel Caputh, ist die Bereitstellung von Coworkingplätzen, Meetingräumen und
Veranstaltungsräumen in den als Coworking-Space bezeichneten
Räumlichkeiten am Standort Kirschanger 4, 14548 Schwielowsee,
einschließlich der Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der angebotenen
Leistungen.Coworking Blütenviertel Caputh, erbringt darüber hinaus weitere
Servicedienstleistungen wie Überlassung der Räumlichkeiten für
Veranstaltungen sowie Organisation von Catering, Schulungen und Events.
(2) Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit
bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder
bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise gelten
jeweils in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(3) Die Büroarbeitsplätze sind auf Wunsch mit Schreibtisch, Bürostuhl,
Stromanschluss und WLAN ausgestattet.
(4) Der Nutzer ist ohne ausdrückliche Erlaubnis von Coworking Blütenviertel Caputh
nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen,
insbesondere, sie weiterzuvermieten.
(5) Der Zugang zu dem von Coworking Blütenviertel Caputh betriebenen Standort,
Kirschanger 4, 14548 Schwielowsee, ist für die Nutzer während der
allgemeinen Öffnungszeiten möglich, sofern nicht anders verabredet. Es
gelten jeweils die aktuellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage
(www.heimat2.com) eingesehen werden können.
(6) Nutzer erhalten pro Arbeitsplatz oder pro Team (je nach Vereinbarung)
einen persönlichen Schlüssel / Zugangsmedium und haben mit diesem
Zugang zum Coworking Blütenviertel Caputh sowie zu den Toiletten im UG zu den allgemeinen
Öffnungszeiten, sofern nicht anders verabredet. Der Verlust eines
Schlüssels ist unverzüglich Coworking Blütenviertel Caputh zu melden.
§ 3 Unzulässige Nutzung
(1) Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag
ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art
und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder
sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder
Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
(3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die
Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der
im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen,
Kettenbriefen, SPAM EMail, oder sonstige Art von unerwünschten
Nachrichten oder Werbung;
b. Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder
sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der
Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen in und
außerhalb des Coworking Spaces;
c. Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder
sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die
bereitgestellte Infrastruktur;
d. Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Bewegtbild,
Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von
geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer
ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige
Schadsoftware enthalten;
f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g. Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und
Anwendung der Services und Infrastruktur;
h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern,
insbesondere auch deren EMail Adressen, ohne deren Zustimmung.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Mit Buchung der gewählten Leistung vor Ort gibt der Nutzer ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der
Vertragsschluss erfolgt erst mit Annahme des Angebots durch Coworking Blütenviertel Caputh.
(2) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es
steht Coworking Blütenviertel Caputh frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss
eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen
Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich,
die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an
den Beginn eines Monats gebunden.
(5) Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatsletzter dabei
jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des
Vertragsschlusses entspricht.
§ 5 Tarife, Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise sind Nettopreise ausschließlich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die ausdrücklich
genannten Dienstleistungen. Darüber hinaus gehende
Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die
jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Coworking Blütenviertel Caputh.
(2) Sofern der / die KundIn Verbraucher – wenn der Zweck der georderten
Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – hat er/sie Coworking Blütenviertel Caputh darüber zu benachrichtigen, damit der Anbieter ihm die
Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer mitteilen kann.
(3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, es sei denn
es wurde etwas Anderes schriftlich vereinbart. Soweit die Zahlung
monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich
um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der
nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.
(4) Eine Mieterhöhung muss dem Kunden mindestens 8 Wochen vor
Inkrafttreten von Coworking Blütenviertel Caputh mitgeteilt werden. Dem Kunden
steht in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(5) Die Zahlung ist im Voraus fällig und wird per SEPA Lastschriftmandat
eingezogen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 6 Kündigung
(1) Der Vertrag über die Mitgliedschaft ist unbefristet. Die
Mindestvertragslaufzeit für den Nutzungsvertrag beträgt einen Monat,
soweit nicht anders festgehalten (außer Tages- und Wochentickets).
(2) Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages
liegt u.a. dann vor, wenn sich der Nutzer mit der Zahlung in Höhe eines
Monatsbeitrages für die von ihm gebuchten Leistungen (ohne Extras) in
Verzug befindet. Im Übrigen gilt § 543 BGB.
(3) Coworking Blütenviertel Caputh widerspricht einer Fortsetzung des
Nutzungsvertrages für den Fall, dass dieser durch Kündigung wirksam
beendet worden ist, so dass sich das Nutzungsverhältnis nicht unbefristet
fortsetzt (§ 545 BGB).
§ 7 Vertragsdurchführung
(1) Die technische Peripherie (z. B. Laptop, Desktop-PC) ist frei wählbar,
sofern sie andere Nutzer im Haus nicht stört und keinen über normale
Bürogebäude hinausgehenden Stromverbrauch verursacht. Bohrungen in
Wände oder sonstige bauliche Veränderungen sind untersagt.
(2) local:work Wandlitz stellt dem Nutzer die vertraglich geschuldete
Möblierung und Ausstattung der Büros und/oder Arbeitsplätze sowie
technische Gegenstände (z.B. Projektoren) zur Verfügung. Der Nutzer hat
keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Ausstattungsgegenstände bzw. technischer Maschinen.
(3) Für den Fall, dass der Kunde die Büroeinrichtung beschädigt, hat er den
entstandenen Schaden auszugleichen. Das gilt unabhängig vom Kriterium
der Fahrlässigkeit, es sei denn der Schaden entsteht im Rahmen
ordnungsgemäßer Benutzung.
(4) Veranstaltungen mit mehr als vier Personen während und außerhalb
der Bürozeiten bedürfen einer ausdrücklichen Erlaubnis durch Coworking Blütenviertel Caputh.
(5) Die wohnungsmäßige Benutzung des Büros (z. B. Übernachtungen) ist
ausgeschlossen.
(6) Die Weitergabe eines Büroschlüssels bedarf einer ausdrücklichen
Erlaubnis durch Coworking Blütenviertel Caputh.
(7) Die jeweils gültige Community-Ordnung sowie weitere Regeln und
Schutzkonzepte sind zu beachten. Eine Kommunikation dieser Regeln
erfolgt über die Coworking Blütenviertel Caputh-Membersoftware und hängt in ihrer aktuellen
Fassung im Eingangsbereich aus.
(8) Für den Schutz der Arbeitsgeräte, Büromaterialien und -unterlagen vor
Diebstahl und Zerstörung ist der Kunde selbst verantwortlich. Local:work
Wandlitz übernimmt keine Haftung für das Eigentum und die Sicherheit
der Arbeitsgeräte, weiteren Gegenständen und Unterlagen des Kunden.
Sensible geschäftliche Dokumente und Unterlagen dürfen nicht
unverschlossen gelagert werden.
(9) Sollte es durch Veranstaltungen auf der Community-Fläche zu
Beeinträchtigungen bei der Nutzung von Flex-Desk Plätzen kommen,
bietet Coworking Blütenviertel Caputh alternative, flexible Arbeitsplätze an. Etwaige
Veranstaltungen werden mit einer angemessenen Frist angekündigt.
§ 8 Nutzungsverhalten im Internet und Identitätsfeststellung
(1) Der Nutzer hat durch den Gebrauch des Internets jede Haftung und
Verantwortlichkeit von Coworking Blütenviertel Caputh bei Rechtsverletzungen zu
vermeiden.
(2) Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme hat Coworking Blütenviertel Caputh das
Recht, die Identität des Nutzers zu prüfen und festzuhalten. Sollte es von
Seiten des Nutzers zu Rechtsverletzungen kommen, hat dieser local:work
Wandlitz etwaige Schäden, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, zu
ersetzen. Coworking Blütenviertel Caputh behält sich für diesen Fall zudem die fristlose
Kündigung vor.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) In allen Fällen, in denen Coworking Blütenviertel Caputh im geschäftlichen Verkehr
aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum
Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Coworking Blütenviertel Caputh nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die
Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und Garantien. Die Haftung ist
jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen
Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn,
Coworking Blütenviertel Caputh fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 10 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
(1) Der Nutzer hat die Mietsache nebst Ausstattung und alle zur Verfügung
gestellte Geräte und Maschinen pfleglich zu behandeln.
(2) Der Nutzer hat sämtliche Schlüssel oder andere Zugangsmedien an
Coworking Blütenviertel Caputh nach Ende des Nutzungsvertrages zurückzugeben.
§ 11 Hinweis zur Datenverarbeitung
(1) Coworking Blütenviertel Caputh wird die Vorschriften über den Datenschutz nach
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen
Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der/die Nutzende erklärt sich mit der Speicherung der für die
Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern
einverstanden. Der/die Nutzende willigt ferner in die Übermittlung
seiner/ihrer zur Bonit.tsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein
Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Coworking Blütenviertel Caputh
sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
(3) Dem/der Nutzenden steht das Recht zu, obige Einwilligung jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB von Coworking Blütenviertel Caputh, die auf gesetzlichen oder sonstigen hoheitlichen Maßnahmen
sowie auf Auslegungszweifeln beruhen, gelten als vom Nutzer anerkannt,
wenn der Nutzer nach Mitteilung der Änderung nicht innerhalb einer Frist
von zwei Wochen nach Erhalt der veränderten AGB seine Ablehnung
gegenüber Coworking Blütenviertel Caputh angezeigt hat. Ansonsten gilt die
Zustimmung des Nutzers als erteilt. Auf diese Folge wird local:work
Wandlitz den Nutzer im Rahmen der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Eberswalde.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft oder ganz oder teilweise
unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen oder
lückenhaften Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die,
soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum
Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Blütenviertel Caputh Coworking diese Website bereitstellt.
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